Roadmap und Informationen zur E-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem einzuführen, über das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.

  • Die Einführung erfolgt in mehreren Etappen. Siehe nachfolgenden Zeitplan.
  • Für Ihre weitere Information finden Sie am Ende der Seite auch eine ausführliche Broschüre sowie verschiedene Links und Videos.

Die E-Rechnungspflicht kommt in

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Minute(n)

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01. Januar 2025

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  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
  • Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden.
  • In den ersten zwei Jahren dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
  • Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Wichtig: Minimal müssen umsatzsteuerliche Unternehmer E-Rechnungen digital empfangen können.

Dazu genügt in der Regel die Erreichbarkeit per E-Mail. Je nach Format der E-Rechnung kann es sein, dass Sie einen gesonderten Viewer benötigen. DATEV z. B. stellt hierfür ein Portal (https://e-rechnungsplattform.datev.de/) mit weiteren Tools auch zum Erstellen einer E-Rechnung kostenpflichtig bereit.

Achtung: Nach aktueller Aussage des Bundesministeriums zählen damit alle Personen zum Kreis der Unternehmer, die regelmäßig Umsätze generieren. Das kann ein Verein sein, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, auch Unternehmer mit nur steuerfreien Umsätzen (Ärzte, Heilberufe) oder Vermieter von Immobilien und Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Auch Personen, die Kleinunternehmer sind, müssen E-Rechnungen ab 01.01.2025 empfangen können. 

01. Januar 2027

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  • Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
  • Unternehmen mit < 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier,
    PDF etc.) versenden.
  • EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.

 

01. Januar 2028

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  • Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
  • EDI-Systeme (Electronic Data Interchange) müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

 

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Downloads und Links

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Hier finden Sie eine Präsentation von uns, mit den wichtigsten Punkten zum Thema.

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.

 

 

Hier finden Sie eine ausführliche Broschüre der DATEV zum Thema und mit weiteren Details.

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.

 

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Die Plattform der DATEV zur digitalen Weiterverarbeitung von E-Rechnungen, sowie zum Erstellen von E-Rechnungen finden Sie unter: 

 

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Hier geht´s zur Infoseite von Lexoffice zum Thema E-Rechnungen: 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie folgende

Info-videos zur E-Rechnung

 

  • E-Rechnung – Das sind Ihre Vorteile
  • E-Rechnung – Die richtigen Formate
  • E-Rechnung – Gesetzliche Grundlagen
  • E-Rechnung – Experteninterview von DATEV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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